Geschichte Datenschutz

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Geschichte des Datenschutzes

Frühe Ursprünge und ethische Grundlagen

Antike Wurzeln des Datenschutzes

Ca. 400 v. Chr.: Der Datenschutz hat seine Ursprünge in der Antike, insbesondere im medizinischen Bereich.

Der Hippokratische Eid verpflichtete Ärzte, die Geheimnisse ihrer Patienten zu wahren. → Frühe Form der Privatsphäre und Grundlage der ärztlichen Schweigepflicht


Entwicklung des modernen Datenschutzes

1970 – Erstes Datenschutzgesetz weltweit

Das Bundesland Hessen führte das erste Datenschutzgesetz weltweit ein.

Grund: zunehmende Automatisierung der Datenverarbeitung → Vorbild für spätere Gesetze

1983 – Volkszählungsurteil

Das Bundesverfassungsgericht entwickelte das Grundrecht auf:

→ informationelle Selbstbestimmung

Bedeutung:

  • Jeder Mensch entscheidet selbst über seine Daten
  • Schutz vor unbegrenzter Datensammlung durch Staat/Unternehmen

→ Meilenstein der deutschen Datenschutzgeschichte


Datenschutz in der Europäischen Union

1995 – EU-Datenschutzrichtlinie

Ziel:

  • Harmonisierung der Datenschutzgesetze in der EU
  • Einheitliches Schutzniveau
2018 – DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Inkrafttreten: 25. Mai 2018

Wesentliche Inhalte:

  • Stärkung der Rechte von Bürgern
  • Transparenzpflichten für Unternehmen
  • Hohe Anforderungen an Datensicherheit

→ Gilt unmittelbar in allen EU-Staaten → Hat weltweit Einfluss auf Datenschutzstandards


Was ist die DSGVO?

Definition DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten natürlicher Personen.

Beispiele für personenbezogene Daten:

  • Name, Adresse
  • Telefonnummer
  • IP-Adresse
  • Kontodaten
  • Kfz-Kennzeichen

Wichtig:

  • Gilt nur für lebende natürliche Personen
  • Verpflichtet zur Datenschutzerklärung
Ziel der DSGVO

Mehr Kontrolle für Bürger über ihre eigenen Daten


Wichtige Rechtsgrundlagen

Volkszählungsurteil 1983

Kernaussage

Sicherung der Kontrolle über eigene Daten

→ Schutz vor willkürlicher Überwachung → Eingriffe nur bei überwiegendem Allgemeininteresse


Arbeitgeber & Datenschutz

Weitergabe von Bewerbungsinformationen

Ein Arbeitgeber darf nicht weitergeben:

  • Wo Sie sich beworben haben
  • Private oder sensible Daten

Erlaubt ist nur das, was im Arbeitszeugnis steht.


Urheberrecht & Memes

Bilder im Internet

Grundsatz:

  • Bilder sind urheberrechtlich geschützt
  • Nutzung ohne Erlaubnis ist grundsätzlich verboten

Zusätzlich:

  • Persönlichkeitsrechte können verletzt werden
Ausnahmen

Erlaubt sein kann:

  • Satire
  • Parodie

ABER: → Keine Beleidigung oder Würdeverletzung


ePrivacy & Cookies

Was ist ePrivacy?

Die ePrivacy-Regeln ergänzen die DSGVO und betreffen insbesondere:

  • Cookies
  • Tracking
  • Online-Kommunikation
Cookies – Einordnung

Cookies können speichern:

  • IP-Adresse
  • Nutzerverhalten
  • Login-Daten
Einwilligungspflicht

Unterscheidung:

  • Technisch notwendige Cookies
 → keine Zustimmung erforderlich
  • Tracking / Werbung
 → aktive Einwilligung notwendig  
 → daher Cookie-Banner
Merksatz

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Quellen